
AWO-Stiftung:
Die Stiftungsorgane
Dass Ihre Zuwendung den entsprechenden Zwecken zugute kommt, dafür garantiert der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat, der sich aus namhaften Persönlichkeiten zusammensetzt und nur der Satzung der Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt am Niederrhein gegenüber verpflichtet ist. Weiterhin wird jährlich ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt und die Stiftungsaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Stiftungsrat
Voraussetzung für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung sind die Stiftungsorgane, die Satzung und die staatliche Genehmigung durch die Stiftungsbehörde. Ein einberufener Stiftungsrat wacht über die zweckgebundene Verwendung der Mittel. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Broschüren.
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